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1) Erfolgreich ist eine Empfehlung erst und ausschließlich dann, wenn der Empfänger dem Link aus der Empfehlungs-E-Mail gefolgt ist und von dort aus eine Bestellung eines Produktes mit Neuvertrag beauftragt hat. Nur dann kann die Bestellung und damit die spätere Prämie dem Empfehler zugeordnet und ausgezahlt werden. Bestellt der Empfänger über einen anderen Weg das empfohlene Produkt, wird keine Prämie ausgezahlt. Folgt der Empfänger einer Empfehlung, entscheidet sich dann aber für ein anderes Produkt mit Neuvertrag als das empfohlene, wird bei erfolgreicher Empfehlung ebenfalls eine Prämie ausgezahlt. »R-164»